www.Motorrad-Logistik.de - Ihr Partner für nationale Motorradtransporte
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Laufzeit
zur Zeit ca. 8 Tage



Transportschäden
zur Zeit 0%



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Sendungsnummer:


Allgemeine Geschäftsbedingungen::
für die speditionelle Abfertigung von motorisierten Zweirädern/Quad.

Die Firma ABT - Die City Logistik (Andreas Besse Transporte),Ludwigstrasse 36, 58507 Lüdenscheid nachfolgend motorrad-logistik.de genannt, bietet über Ihre Internetpräsenz www.motorrad-logistik.de den Transport von unverpackten Motorrädern an.

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Tätigkeiten, insbesondere für die Abfertigung, die Behandlung, den Umschlag sowie jede Besorgung der Versendung von motorisierten Zweirädern/Quad durch www.motorrad-logistik.de oder seinen Partnern.

2. Gegenstand der Besorgung, Ausschlüsse

Angenommen werden ausschließlich nur rollfähige Fahrzeuge, beim Versand von defekten oder Unfallfahrzeugen muss das Be- und Entladen von einer Person durchführbar sein bzw. der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass am Versand- und Empfangsort entsprechendes Hilfsmaterial/Person zur Verfügung steht.
Motorräder, Motorroller, Mopeds und Quad werden laut unseren Allgemeinen Versandbedingungen bis zu einem Gesamtgewicht von 0,4 t und den Höchstmaßen pro Fahrzeug mit einer maximalen Länge von 3,0 m, maximalen Breite von 1,5 m und maximalen Höhe von 1,95 m angenommen. Fahrzeuge die nachfolgende Maße überschreiten gelten als Sonderformat und sind Zuschlagpflichtig Länge 2,50 m, Breite 1,25 m und Höhe 1,75 m sowie 0,28 t.

3. Leistungsumfang

3.1 www.motorrad-logistik.de besorgt als Frachtführer gemeinsam mit seinen Partnern folgende Transportleistungen.
  • Abholung von motorisierten Zweiräder / Quad und Beförderung Frei Haus Empfänger, Unfrei Empfänger bzw. Rechnung an Dritten. Die Abholung erfolgt nach Terminabsprache, bei Übergabe wird ein Protokol (Übergabeprotokoll) erstellt.
  • Alle Aufträge müssen schriftlich bestellt und von uns schriftlich bestätigt werden. Mit der schriftlichen Bestätigung ist der erteilte Auftrag für beide Parteien verbindlich.
  • Zustellung der Sendungen erfolgen nach Terminabsprache. Hierbei versucht www.motorrad-logistik.de die auf der Homepage veröffentliche Regellaufzeit möglichst einzuhalten - ausgenommen sind höhere Gewalt, Streik und/oder die Sicherheit gefährdende Witterungsverhältnisse. Die Transportlaufzeit kann sich jedoch verlängern, wenn der Versender oder Empfänger terminlich oft Orts abwesend ist (z.B. Arbeit, Urlaub, u.s.w.)
3.2 Die Zustellung erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Person, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme des Fahrzeuges berechtigt sind. Hierbei werden die Angaben auf dem Übergabeprotokoll mit dem angelieferten Fahrzeug verglichen.

3.3 Ablieferungsquittungen sind in der Regel kostenlos und werden auf Wunsch dem Versender übermittelt. Im übrigen gilt das unterschriebene Übergabeprotokoll als Abliefernachweis.

3.4 www.motorrad-logistik.de setzt auch elektronische Mittel zum Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung ein. So hat der Kunde die Möglichkeit über ein Tracking-System den aktuellen Stand seiner Sendung ( von der Abholung bis zur Zustellung ) einzusehen.

4. Speditionsentgelte, Erstattungen von Auslagen

4.1 www.motorrad-logistik.de vereinbart die Preise mit dem Versender, nach der jeweils gültigen Preistabelle.

4.2 Sollte der Kunde einen Termin kurzfristig ohne Angabe eines wichtigen Grund nicht einhalten, können weitere Kosten entstehen.

4.3 Ein Rücktritt von der in Auftrag gegebenen Transportleistung ist bis zur Terminvereinbarung kostenlos möglich.

5. Pflichten des Versenders / Auftraggeber

Der Versender verpflichtet sich insbesondere seine Angaben auf dem Übergabeprotokoll nach bestem Wissen und Gewissen anzugeben. Fehler bei der Auftragserteilung gehen zu Lasten des Auftraggeber. Sollte der Empfänger trotz großer Sorgfalt, einen Transportschaden feststellen, so hat er diesen unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Zustellung mitzuteilen.

6. Haftung

6.1 www.motorrad-logistik.de haftet nach dem deutschen gesetzlichen Bestimmungen über das Speditionsgeschäft (§§453 ff. HGB)

6.2 www.motorrad-logistik.de haftet grundsätzlich nur auf den Transport der beförderten Güter sowie der damit in Zusammenhang stehenden Be- und Entladevorgänge unserer LKW durch unser Personal bzw. der von uns eingesetzten Partner.

6.3 Bei Versendung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr finden die Haftbestimmungen der CMR Anwendung.

6.4 www.motorrad-logistik.de haftet grundsätzlich nur für den tatsächlich am Transportgut entstandenen Schaden, für wirtschaftliche Folgeschäden kommt www.motorrad-logistik.de nicht auf.

6.5 Ergänzend weisen wir darauf hin, dass uns Schäden innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitgeteilt werden müssen. Spätere Reklamationen können aus versicherungstechnischen Gründen nicht anerkannt werden. Das Übergabeprotokoll ist für die Haftung maßgeblich, wobei dieses jedoch nur einen groben Eindruck des zu transportierenden Gutes wiedergibt.

7. Versicherung

7.1 www.motorrad-logistik.de hat für das von Ihm transportierte Gut, entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Frachtgut das einen Wert von 3.000,- € übersteigt, ist www.motorrad-logistik.de separat in schriftlicher Form zu melden.

7.2 In den Umfang, in dem anderweitiger Versicherungsschutz besteht, leistet die von www.motorrad-logistik.de abgeschlossene Versicherung nicht.

8. Verjährung

8.1 Alle Ansprüche gegen www.motorrad-logistik.de verjähren in einem Jahr.

8.2 Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Gut zugestellt wurde. Im grenzüberschreitenden Verkehr richtet sich die Verjährung der Ansprüche nach den Bestimmungen der CMR.

9.Schriftform

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

10. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch solche zu ersetzen,die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.

Gerichtsstand ist Lüdenscheid.

Lüdenscheid, den 01.01.2004
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